Hinweis für Mieter: Für die geplante Maßnahme muss die Zustimmung bzw. Freigabe des Eigentümers vorliegen. Sofern mehrere Eigentümer bzw. eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betroffen sind, ist die Maßnahme vorab mit der WEG abzustimmen und gegebenenfalls deren Zustimmung einzuholen.